📍 Zertifiziertes Einsatzgebiet: alle 23 Wiener Bezirke
Viele gravierende Schäden an Rohrleitungen und Heizsystemen entstehen nicht von heute auf morgen, sondern entwickeln sich über Monate hinweg völlig unbemerkt. Ein strukturierter Betreuungsvertrag schützt Eigentümer, Mieter und Verwalter proaktiv vor den typischen Risiken der Haustechnik:
Darüber hinaus sichert eine kontinuierliche, professionelle Anlagenpflege, dass Ihre gesamte Haustechnik dauerhaft effizient, wertbeständig und absolut betriebssicher arbeitet.
Im Rahmen unserer Servicevereinbarung übernehmen staatlich geprüfte Techniker turnusmäßig alle mechanischen und elektronischen Kontrollprüfungen. Unser Leistungsumfang deckt alle neuralgischen Punkte Ihrer Haustechnik ab:
Ein strukturierter Betreuungsvertrag schafft verlässliche Planungssicherheit und minimiert das Haftungsrisiko für unterschiedliche Eigentümer- und Betreiberstrukturen im städtischen Bereich:
Besonders bei älteren Wiener Gebäuden kann ein individuell abgestimmter Wartungsplan sinnvoll sein, da Zustand, Material und Alter der vorhandenen Leitungs- und Haustechnik den Wartungsbedarf beeinflussen.
Damit alle Wartungszyklen absolut effizient, transparent und nachvollziehbar ablaufen, orientiert sich unser Kundendienst an einem streng definierten Masterplan:
Durch diesen transparenten Ablauf profitieren A-S-G Kunden von maximaler betrieblicher Planbarkeit, klaren Zuständigkeiten und lückenloser Absicherung.
Ein strukturierter Betreuungsvertrag bietet Ihnen weit mehr als reine Turnusprüfungen während der Bürozeiten. Im Falle unvorhersehbarer Haustechnik-Krisen greift unsere priorisierte Notfallkette. Unser **24h Installateur Notdienst in Wien** steht Vertragskunden an 365 Tagen im Jahr – auch mitten in der Nacht, an Wochenenden sowie an allen gesetzlichen Feiertagen – mit beschleunigten Reaktionszeiten zur Verfügung.
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Schützen Sie Ihre Rohrleitungen, Heizsysteme und Sanitäranlagen präventiv vor kostspieligen Verschleißschäden und unvorhersehbaren Folgekosten. Unser Innungsbetrieb erstellt für Sie maßgeschneiderte Servicevereinbarungen, die exakt auf die individuellen Anforderungen Ihres Objekts, Ihrer Wohnhausanlage oder Ihres Gewerbebetriebs abgestimmt sind.
A-S-G Haustechnik betreut Privatkunden, Wohnungseigentümer, Gewerbebetriebe und namhafte Hausverwaltungen in allen 23 Wiener Gemeindebezirken zuverlässig, partnerschaftlich und professionell.
Als inhabergeführter Fachbetrieb garantieren wir Ihnen Handschlagqualität, absolute Vertragstransparenz ohne versteckte Klauseln und eine kompromisslose Ausführungsqualität nach aktuellen ÖNORM-Standards.
Geschäftsführung: Berislav Trbara
Ein Wartungsvertrag für Haustechnik bündelt regelmäßig vereinbarte
Wartungs-, Kontroll- und Dokumentationsleistungen für Heizungs-,
Sanitär- und weitere technische Anlagen. Welche Arbeiten und Intervalle
gelten, hängt von der jeweiligen Anlage, den Herstellerangaben, dem
Objekt und den gesetzlichen Prüfanforderungen ab. Ein Wartungsvertrag
selbst ist nicht für jede Anlage gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Wartungsvertrag kann die regelmäßige Durchführung der vereinbarten Wartungen und deren Dokumentation erleichtern. Wartungsprotokolle sollten aufbewahrt werden, da sie im Streitfall als Nachweis über durchgeführte Wartungen dienen können. Die Kosten für den Wartungsvertrag selbst trägt der Mieter, die Kosten für Reparatur oder Austausch der Therme trägt der Vermieter.
Wenn eine Wartung unterlassen wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass der Mieter sämtliche Reparaturkosten tragen muss. Ob und in welchem Umfang eine Haftung besteht, kann insbesondere davon abhängen, ob zwischen der unterlassenen Wartung und dem eingetretenen Schaden ein Zusammenhang besteht. Die Bewertung erfolgt immer im Einzelfall.
Die pauschale Aussage „Ohne Wartungsnachweis kann der Vermieter die Kostenübernahme verweigern“ ist daher zu absolut. Die Arbeiterkammer Wien bestätigt die grundsätzliche Reparaturpflicht des Vermieters, weist aber auch auf unterschiedliche Mietrechtsbereiche und Ausnahmen hin.
Ein Wartungsvertrag überträgt nicht automatisch sämtliche gesetzlichen Betreiber-, Eigentümer- oder Erhaltungspflichten. Die Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften – etwa des Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetzes (WHLKG) oder der Kesselbetriebsverordnung (KBO) – bleibt bei den jeweiligen Verantwortlichen.
Die Form eines Wartungsvertrags ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Abschluss eines Vertrages ist freiwillig. Allerdings bestehen für bestimmte Anlagen gesetzliche Wartungs- und Prüfpflichten, deren Einhaltung ohne vertragliche Bindung organisatorisch aufwendig sein kann.
Wichtig: Wartung und gesetzliche Überprüfung sind nicht dasselbe. Das Wartungsintervall richtet sich unter anderem nach Gerät, Herstellerangaben, Alter und Zustand. Die gesetzlichen Prüfintervalle für bestimmte Feuerungsanlagen ergeben sich aus den Wiener Vorschriften und hängen unter anderem von Brennstoff und Nennwärmeleistung ab.
Für Heizungsanlagen nach WHLKG 2015 gelten folgende gestaffelte Prüfintervalle:
Für Gasthermen gilt ergänzend: Sofern keine Herstellerangaben vorliegen, ist eine zustandsorientierte Wartung durchzuführen; im Allgemeinen ist mit einem Intervall von rund 2 Jahren zu rechnen. Bei Gasgeräten mit Strömungssicherung ist eine Frist von höchstens 2 Jahren einzuhalten, sofern keine andere Überprüfung in diesem Zeitraum erfolgt.
Die pauschale Aussage „Das Gesetz schreibt die jährliche Überprüfung von Gasgeräten und Heizungsanlagen zwingend vor“ ist daher zu pauschal und rechtlich nicht zutreffend.
Die Wiener Rechtsgrundlage nennt bei der Überprüfung unter anderem folgende Messwerte: CO, CO₂/O₂, NOx, Verbrennungsluft- und Abgastemperatur, Kesseltemperatur, Förderdruck in der Abgasanlage sowie Abgasverlust. Der dazugehörige Prüfbefund wird für den Rauchfangkehrer digital dokumentiert.
Die Wartungsintervalle richten sich nach dem Gerät, den Herstellerangaben und den einschlägigen Wiener Vorschriften. Zu unterscheiden sind drei Ebenen:
Die Arbeiterkammer Wien hält ein Wartungsintervall von 2 Jahren für vernünftig, je nach Alter und Zustand der Geräte können auch andere Abstände sinnvoll sein. Die jährliche Wartung ist daher nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben, sondern eine fachliche Empfehlung, die die Lebensdauer verlängern und die Betriebssicherheit unterstützen kann.
Wir empfehlen, Wartungsprotokolle regelmäßig aufzubewahren, da sie im Schadenfall als Nachweis über durchgeführte Wartungen dienen können.
Als staatlich geprüfter Fachbetrieb für **Gas-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik (HLK)** stehen wir für kompromisslose Ausführungsqualität. Ein Haustechnik-Wartungsvertrag mit A-S-G Haustechnik garantiert Ihnen Fristenkontrollen, lückenlose Dokumentationen nach ÖNORM und die zuverlässige Einhaltung aller Wiener Bau- und Sicherheitsvorschriften.
A-S-G Haustechnik 0-24 e.U.
Kriemhildplatz 10/3, 1150 Wien
📞 Festnetz Wien: +43 1 2399770 (Mo-Fr)
✉️ E-Mail: office@asg-haustechnik.at
Einsatzbereitschaft: Rund um die Uhr (0-24 Uhr)
Vertragskunden genießen bei akuten Ausfällen, Wasserschäden oder Gasgebrechen höchste Priorität und kürzeste Anfahrtszeiten.
📞 Express-Hotline: +43 664 9481482
Spezialisierte Fachbereiche unseres Wiener Fachbetriebs:
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