Allgemeine Geschäftsbedingungen Wien – Auf dieser Seite finden Sie die AGB der A-S-G Haustechnik 0-24 e.U., sodass alle Leistungen im Bereich Installateur, Sanitär und Notdienst klar geregelt sind und gleichzeitig Transparenz für Kunden geschaffen wird.
A-S-G Haustechnik 0-24 e.U.
Installateur Wien
📍 Kriemhildplatz 10/3, 1150 Wien
📞 +43 1 2399770
📞 +43 664 9481482
✉️ office@asg-haustechnik.at
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wien schaffen klare Rahmenbedingungen, da sie sowohl für Sie als Kunden als auch für uns als Dienstleister gelten und somit eine sichere Grundlage für jede Zusammenarbeit bilden.
Gleichzeitig definieren diese Bedingungen alle wichtigen Abläufe, sodass Missverständnisse vermieden werden und eine faire sowie transparente Abwicklung möglich ist.
Ein klar strukturierter Ablauf sorgt für Vertrauen, weil verständliche Regeln die Zusammenarbeit erleichtern und gleichzeitig Sicherheit bieten.
Darüber hinaus ermöglichen definierte Prozesse eine effiziente Durchführung aller Arbeiten, während gleichzeitig hohe Qualitätsstandards eingehalten werden.
Weitere rechtliche Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite der
Stadt Wien,
da dort wichtige Vorgaben verständlich erklärt werden.
Bei Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wien stehen wir jederzeit zur Verfügung, sodass Anliegen schnell geklärt werden können und Unsicherheiten vermieden werden.
📞 Terminvereinbarung: +43 1 2399770
📞 24h Notdienst: +43 664 9481482
Auf dieser Seite finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A-S-G Haustechnik 0-24 e.U.. Diese Regelungen schaffen volle Transparenz und Rechtssicherheit für alle unsere Leistungen in den Bereichen Sanitärinstallation, Haustechnik und 24h-Installateur-Notdienst im Großraum Wien.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen schaffen klare Rahmenbedingungen für eine faire Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Sie definieren alle wichtigen Abläufe im Vorfeld, um Missverständnisse zu vermeiden und eine transparente Abwicklung zu garantieren.
Die AGB regeln im Detail:
Ein klar strukturierter Ablauf sorgt für Vertrauen. Unsere Prozesse sind darauf ausgelegt, alle Sanitär- und Notdienstleistungen schnell, ÖNORM-konform und handwerklich einwandfrei durchzuführen.
Die gesetzlichen Grundlagen für unser Gewerbe basieren auf den offiziellen Vorschriften der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) sowie den Bestimmungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
📞 Terminvereinbarung & Büro: +43 1 2399770
📞 24h Installateur Notdienst: +43 664 9481482
Zu Ihrer und unserer Sicherheit – Nutzungsbedingungen.
Geschäftsführer Berislav Trbara
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen im Bereich Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Installationstechnik sowie damit verbundener Dienstleistungen zwischen der A-S-G Haustechnik 0-24 e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande.
(2) Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen schriftlichen Auftragsbestätigung, dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen ÖNORMEN sowie den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, umfasst der Leistungsumfang nur die ausdrücklich aufgeführten Arbeiten. Nebenkosten für Material, Anfahrten, Entsorgung oder Sonderleistungen werden gesondert verrechnet, sofern sie nicht im Festpreisangebot enthalten sind.
(4) Die Demontage und Entsorgung von Altgeräten oder Altmaterial ist nur dann im Leistungsumfang enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Spezialwerkzeuge und Sonderverfahren: Leistungen, die den Einsatz von Spezialwerkzeugen oder Sonderverfahren erfordern (insbesondere Hochdruckreinigung, Rohrkamera-Untersuchungen, Fräsarbeiten oder thermische Sanierungen), sind nicht im Standard-Leistungsumfang enthalten, sofern sie nicht im Angebot ausdrücklich als inkludierte Position aufgeführt sind. Diese Leistungen werden gesondert nach Zeitaufwand oder nach tatsächlichem Geräteeinsatz verrechnet.
(1) Der Auftraggeber hat den Zugang zur Baustelle oder zum Montageort zu den vereinbarten Zeiten zu ermöglichen und für freie, sichere und beleuchtete Arbeitsplätze zu sorgen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Genehmigungen, Bewilligungen oder Zustimmungen (z. B. von der Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft oder Behörden) vor Beginn der Arbeiten vorliegen.
(3) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über versteckte Mängel, Besonderheiten oder Gefahrenquellen am Einsatzort (z. B. asbesthaltige Baustoffe, Altlasten, marode Leitungen) zu informieren.
(4) Der Auftraggeber hat für die Bereitstellung von Wasser, Strom und gegebenenfalls Heizung am Einsatzort während der Arbeiten zu sorgen.
(5) Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(4) Bei Aufträgen mit einem Volumen über € 5.000,- ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes zu verlangen.
(5) Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(6) Fixpreis- und Pauschalangebote: Sofern dem Auftraggeber ein Fixpreis oder Pauschalpreis angeboten wird, bezieht sich dieser ausschließlich auf die im Angebot konkret beschriebenen Leistungen. Nicht enthalten sind in Fixpreisen grundsätzlich:
Diese Leistungen werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand (Zeit + Material + Geräteeinsatz) verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Fixpreisangebot als inkludiert aufgeführt sind.
(1) Terminangaben sind nach Möglichkeit verbindlich, jedoch nur dann als Fixtermin zu verstehen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
(3) Bei unvorhergesehenen, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen, extreme Witterungsbedingungen, Lieferverzögerungen von Zulieferern etc.) verlängern sich die Termine um die Dauer der Behinderung.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen, wenn ihm Umstände bekannt werden, die zu einer Verzögerung der Leistungserbringung führen können.
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß § 924 ABGB 3 Jahre für bewegliche Sachen (z. B. installierte Geräte, Armaturen) und 3 Jahre für Bauleistungen, soweit keine kürzere gesetzliche Frist gilt.
(2) Die Gewährleistung umfasst die Beseitigung von Mängeln, die auf fehlerhafter Ausführung des Auftragnehmers beruhen. Der Auftraggeber hat festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen.
(3) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht, zwischen Verbesserung (Nachbesserung) und Neuausführung zu wählen.
(4) Die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Haftung für mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, mangelhafte Wartung, eigenmächtige Eingriffe des Auftraggebers oder höhere Gewalt entstehen.
(6) Die Haftungshöhe ist bei Personenschäden auf € 1.500.000,- und bei Sachschäden auf € 300.000,- pro Versicherungsfall begrenzt. Darüber hinausgehende Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Auftragnehmers aus der laufenden Geschäftsverbindung verbleiben die gelieferten Gegenstände im Eigentum des Auftragnehmers (Vorbehaltsware).
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie insbesondere vor Zugriffen Dritter zu schützen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern, zu verpfänden oder Sicherungsübereignungen vorzunehmen.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und der damit verbundenen Pflichten.
(2) Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers ist auf der Website https://asg-haustechnik.at/datenschutz/ abrufbar. Der Auftraggeber erklärt mit Vertragsabschluss sein Einverständnis mit der Datenschutzerklärung.
(3) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen und deren Berichtigung oder Löschung zu beantragen.
(1) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem österreichischen Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers in Wien (1150 Wien).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu klagen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
(5) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit von vom Auftraggeber beigestellten Geräten oder Materialien.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder mangelhafte Anschlussmöglichkeiten (Wasser, Abwasser, Strom) am Aufstellort entstehen, sofern diese nicht vom Auftragnehmer errichtet wurden.
(3) Die Installation von Geräten erfolgt nach den Herstellervorgaben. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in die Bedienung und Wartung der installierten Geräte ein.
(4) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eigenmächtige Veränderungen an den Installationen durch den Auftraggeber oder Dritte zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen führen können.
(1) Leistungen im Bereich Rohrreinigung und Kanalservice umfassen nur die ausdrücklich vereinbarten Maßnahmen. Eine Erfolgsgarantie für die vollständige Beseitigung von Verstopfungen kann nur übernommen werden, wenn der Auftraggeber eine Inspektion mit Rohrkamera in Auftrag gibt.
(2) Der Einsatz von Hochdruckreinigern, Rohrfräsen oder Kameratechnik ist nicht im Standardpreis für eine einfache Rohrreinigung enthalten, sofern nicht im Angebot ausdrücklich anders angeführt.
(3) Schäden an Rohrleitungen, die durch vorher bestehende Materialschwächung, Korrosion oder unsachgemäße Vorarbeiten Dritter entstehen, werden vom Auftragnehmer nicht übernommen.
(1) Leistungsgegenstand: Der Auftragnehmer betreibt neben dem regulären Handwerksbetrieb einen spezialisierten 24h-Installateur-Notdienst für akute haustechnische Notfälle im Großraum Wien (insbesondere Wasserrohrbrüche, Verstopfungen mit akutem Rückstau, Totalausfall der Heizung im Winter, defekte Eckventile sowie undichte Geräteanschlüsse).
(2) Definition der Notdienstzeiten: Als Notdienst-Einsatz gelten alle Arbeitsleistungen außerhalb der regulären Bürozeiten des Auftragnehmers (Montag bis Freitag, 08:00–16:00 Uhr) sowie Einsätze an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Wien.
(3) Verrechnung & Zuschläge: Für Notdiensteinsätze außerhalb der regulären Bürozeiten gelangen gesonderte Tarife und Notdienstzuschläge (z. B. Nacht- oder Wochenendzuschläge) zur Verrechnung. Diese orientieren sich an der jeweils gültigen Notdienst-Leistungsübersicht, welche online unter 24h Installateur Notdienst Wien einsehbar ist oder vorab auf Anfrage mitgeteilt wird.
(4) Leistungsgrenzen von Notdienst-Pauschalpreisen: Wird für einen Notdiensteinsatz ein Pauschalpreis vereinbart (z. B. „Rohrreinigung Notfall-Pauschale“), deckt dieser **ausschließlich** die handwerkliche Grundleistung ab. In Ergänzung zu § 3 Abs. 5 und § 5 Abs. 6 dieser AGB sind **folgende Positionen nicht im Pauschalpreis enthalten** und werden separat nach tatsächlichem Zeit-, Material- und Geräteaufwand verrechnet:
(5) Verbindlichkeit von Terminen: Der Auftragnehmer ist um schnellstmögliche Schadensbehebung bemüht. Aufgrund der unvorhersehbaren Dynamik und Dringlichkeit paralleler Notfälle sind zeitliche Eintreffzusagen bei Notdiensten jedoch stets als unverbindliche Richtwerte zu verstehen.
(6) Mitwirkungspflicht im Notfall: Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Störungsmeldung alle verfügbaren Details (Art des Schadens, genauer Montageort, Zugangsmöglichkeiten) bereitzustellen, um eine effiziente Nothilfe zu ermöglichen.
(7) Verrechnung von Fehlalarmen (Kein Notfall): Stellt sich nach dem Eintreffen des Technikers vor Ort heraus, dass kein akuter Notfall im Sinne von Abs. 1 vorliegt (z. B. Bagatellschäden, deren Behebung problemlos bis zu den regulären Bürozeiten aufgeschoben werden kann), behält sich der Auftragnehmer die vollständige Verrechnung der Anfahrtspauschale sowie des entstandenen Zeitausgleichs vor.
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